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AGB

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

 

2. Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

3. Leistung
Der Preis versteht sich gemäss individuellem Vertrag. In diesem Betrag inbegriffen sind die jeweiligen im Vertrag vereinbarten Leistungen.

4. Rücktrittsbedingungen

Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen werden abgesagt oder verschoben durch den Auftraggeber oder seinen Vertragspartner:

- bis 30 Kalendertage vor Auftragsbeginn verrechnen wir die effektiven Vorarbeiten (inkl. angefallene Spesen)

- bei Rücktritt zwischen 14 - 29 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% des Offertbetrages verrechnet

- <14 Tage vor Auftragsbeginn und bei Rücktritt nach Auftragsbeginn werden 100% des Offertbetrages verrechnet

5. Spesen

Die Wegentschädigung beträgt:

- für Zugfahrten: 1. Klasse Halbtax

- für Autofahrten CHF 0.80/km

6. Haftung

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

7. Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Events, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Sämtliche Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden.

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt das Schweizerische Recht.

 

9. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Mario Peverelli

Kyburgstrasse 15a

8307 Ottikon bei Kemptthal

 

01.11.2021 / Version 1.0

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